Fehlerhafte Gesellschaft

Bei der fehlerhaften Gesellschaft handelt es sich um eine richterrechtlich anerkannte Figur des deutschen Gesellschaftsrechts, die der Abwicklung unwirksamer Verträge über die Gründung einer Gesellschaft dient. Deren Unwirksamkeit kann beispielsweise durch Anfechtung oder durch Beteiligung Geschäftsunfähiger verursacht werden. Da es sich bei Gesellschaftsverträgen im Ausgangspunkt um schuldrechtliche Verträge handelt, sieht das Gesetz für diese Fälle eine Rückabwicklung nach Bereicherungsrecht vor. Hiernach werden alle Vermögensverschiebungen mit Bezug zur Gesellschaft rückgängig gemacht.

Diese Form der Rückabwicklung wird der Natur eines Gesellschaftsvertrags nicht gerecht. Dieser geht über einen Leistungsaustausch zwischen den Parteien hinaus, indem er eine selbstständig am Markt auftretende Organisation schafft. Durch die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung würde dieser Unternehmensträger aus Sicht des Rechtsverkehrs überraschend vom Markt entfernt. Auch müssten die Gesellschafter alle Vermögensbewegungen innerhalb ihrer Gesellschaft ermitteln und deren Wert bestimmen. Dies können sie insbesondere bei Gesellschaften, die für mehrere Jahre bestehen, kaum leisten.

Die Figur von der fehlerhaften Gesellschaft bemüht sich, diese Schwierigkeiten zu vermeiden. Hierzu betrachtet sie die Gesellschaft trotz ihres unwirksamen Gründungsvertrags als wirksam entstanden. Dass der Gesellschaftsvertrag einen Fehler aufweist, berührt vergangene Geschäftsabläufe daher nicht. Die Gesellschafter erhalten allerdings die Möglichkeit, die Gesellschaft für die Zukunft aufzulösen.


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